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0="Bio"-Eier
Legehennen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden. Der Stall hat Sitzstangen und ist zu mindestens ein Drittel eingestreut (mit Stroh, Holzspänen oder Sand). Im Stall dürfen höchstens 6 Tiere pro Quadratmeter scharren. Zusätzlich stehen jeder Henne mindestens 4 Quadratmeter Auslauf zur Verfügung.

 

1=Freilandhaltung
Die Hennen haben zusätzlich zum Stall mit Sitzstangen, Nestern und Einstreu tagsüber Auslauf im Freien. Jedem Tier müssen mindestens 4 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

 

2=Bodenhaltung
Für 9 Tiere muss mindestens 1 Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung stehen. In Nestern, die auf mehreren Etagen angelegt sind, können die Hennen ihre Eier ablegen. Mindestens ein Drittel des Stalls ist eingestreut, damit die Tiere am Boden scharren können.

 

3=Käfighaltung
Seit Anfang 2009 ist in Deutschland die klassische Käfighaltung verboten (dabei sind 4-6 Tiere in neben- und übereinander angeordneten Käfigen mit 0,055 Quadratmeter pro Tier untergebracht; die Hennen stehen auf Drahtgeflechten, sie haben keine Sitzstangen und Nester).Seitdem dürfen Hennen in Deutschland nur noch in Kleingruppen gehalten werden. Die Käfige müssen eine Grundfläche von 0,080 Quadratmeter pro Tier, einen Einstreubereich, ein Gruppennest und eine Käfighöhe von mindestens 50 Zentimeter aufweisen. Nach EU-Recht waren die klassischen Käfige noch bis Ende 2011 erlaubt. Seit 2012 dürfen auch in der EU Legehennen nur noch in sogenannten "ausgestalteten Käfigen" gehalten werden mit mindestens 0,075 qm Käfigfläche pro Henne, einem Legenest, Einstreu, und Sitzstangen, Doch 15 EU-Mitgliedsstaaten – unter anderem Frankreich, Polen, Belgien, Niederlande, Italien, Spanien und Portugal – ignorieren diese gesetzliche Vorgabe. Nach Angabe der EU-Kommission werden derzeit noch 47 Millionen Hennen in Legebatterien gehalten, die schätzungsweise pro Woche 220 Millionen illegale Eier erzeugen.

Tricksereien bei der Eierkennzeichnung

Huehner_freilaufendSind Eierkartons korrekt beschriftet? Ist ein Erzeugerstempel auf der Eierschale zu lesen? Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum zu finden? Bei 397 Eierproben, gekauft in 72 Geschäften und auf 14 verschiedenen Wochenmärkten im Frühjahr 2010 in NRW, schauten die Verbraucherschützer genauer hin. Das Fazit: Ob Bio- oder Käfigei, ob deutsch, niederländisch oder russisch: Bei 154 Angeboten (39 Prozent) schummelten oder patzten Händler und Produzenten bei der Kennzeichnung. Vor allem bei loser Ware gab es auffällig viele Gesetzesverstöße zu verzeichnen.

Herkunft und Haltung muss sofort sichtbar sein


Eiercode Eine einheitliche Eierkennzeichnung mit Hinweisen zur Herkunft, Haltung und Frische der Eier ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein gestempelter Zifferncode auf der Schale verrät, woher die Ware kommt. Auf der Verpackung muss neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum zusätzlich die Haltungsform in Worten und deutlich sichtbar angegeben sein, damit Kunden rasch erkennen können, ob die Eier aus Bio-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung stammen. Bei loser Ware müssen Hinweise zur Haltung, Haltbarkeit und zum Erzeugercode zusätzlich auf Schildern angegeben werden.

In Eierkartons mit der Aufschrift "Dicke Münsterländer" fanden sich Eier aus Bayern. Den Anbieter mahnte die Verbraucherzentrale daraufhin ab. Der verpflichtete sich daraufhin, unter dem Namen tatsächlich nur noch Eier aus dem Münsterland zu verkaufen.

Wochenmärkte: Nur ein Angebot von 98 war in Ordnung


Doch Händler auf Wochenmärkten nutzen lasche Kontrollen aus. Bei Einhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht war nur ein Angebot von 98 Stichproben an einem Stand in Ordnung. Bei Bio-Läden und Bio-Supermärkten gab es immerhin 35 Prozent zu beanstanden. Deklarationsmängel gab es auch zu 22 Prozent in Supermärkten und zu 13 Prozent bei den Discountern.

Verschmutzt, verwischt und frei erfunden


EierkartonOffensichtlich ist vielen Erzeugern das Einhalten der Vorschriften, zum Beispiel Stempeln der Eier, und vielen Händlern die nötige Kontrolle zu mühsam: 39 mal bei loser und verpackter Ware fehlte der Erzeugerstempel auf der Schale oder war nicht zu entziffern. Fünfmal waren die Eier unappetitlich und unzulässig stark verschmutzt. Fundort Wochenmarkt: Bei 108 Angeboten an losen Eiern und bei drei Packungen war der obligatorische Aufdruck auf der empfindlichen Ware nicht durch erläuternde Hinweise erklärt. In 46 Fällen (12 Prozent) wurde die vorgeschriebene Haltungsform (Bio, Freiland, Boden oder Käfig) am Eierstand nicht angegeben. Auch bei der Frischeangabe nehmen es vor allem die Wochenmarkthändler nicht so genau: Das Mindesthaltbarkeitsdatum suchten die Tester hier 54 mal vergebens. Bei drei Angeboten mussten sie sich mit einem frei erfundenen Haltbarkeitsdatum begnügen.

Hinweis auf Käfighaltung fehlte


Auch die Kennzeichnungstricks bei Käfigeiern stießen negativ auf: Immerhin 36 mal (neun Prozent) stellten die Verbraucherschützer erst nach akribischer Suche fest, dass sie auf Käfigeier gestoßen waren: Denn meist fehlte der eindeutige Hinweise auf der Verpackung oder am Verkaufsstand komplett; bei fünf Funden war die Haltungsform viel zu klein und unauffällig platziert.



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Falsche Deklaration: Kleingruppenhaltung (groß) statt Käfighaltung (klein und unauffällig)

Falsche Deklaration: Kleingruppenhaltung (groß) statt Käfighaltung (klein und unauffällig)
Falsche Deklaration: Kleingruppenhaltung (groß) statt Käfighaltung (klein und unauffällig)

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
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