Wiegt ein Produkt zu wenig, wurde die Verpackung mit gewogen, verspricht die Verpackung mehr Inhalt als sie tatsächlich enthält?
Informieren Sie uns. Wir setzen uns für Abhilfe ein und leiten Ihr Schreiben falls notwendig an die zuständige Behörde weiter.
Wir prüfen außerdem, wie wir Ihre Hinweise im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit aufgreifen können. Wir bitten um Verständnis, dass uns eine Rückmeldung aus Kapazitätsgründen nicht in jedem Einzelfall möglich ist.
Wie erreichen Sie uns?
Schicken Sie uns eine E-Mail ...,
...wenn Sie uns eine allgemeine Beobachtung beim Einkauf oder ein Ärgernis beispielsweise auf dem Wochenmarkt, beim Discounter etc. schildern wollen.
Füllen Sie unser Beschwerdeformular aus ...,
...wenn Sie ganz konkret ein Produkt beanstanden wollen.
...wenn Sie in Geschäften oder in Werbeprospekten auf fehlende, falsch zugeordnete, undeutliche, zu kleine oder gar nicht erkennbare Grundpreisangaben stoßen.
...wenn Sie uns eine allgemeine Beobachtung beim Einkauf oder ein Ärgernis beispielsweise auf dem Wochenmarkt, beim Discounter etc. schildern wollen.
Füllen Sie unser Beschwerdeformular aus ...,
...wenn Sie ganz konkret ein Produkt beanstanden wollen.
...wenn Sie in Geschäften oder in Werbeprospekten auf fehlende, falsch zugeordnete, undeutliche, zu kleine oder gar nicht erkennbare Grundpreisangaben stoßen.
Bei Beschwerden über Lebensmittel können Sie sich aber auch direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt wenden.
Ebenso können Sie sich unmittelbar an das zuständige
Eichamt wenden, wenn Sie Reklamationen über Verpackungen (Verpackung mit gewogen, Verpackung verspricht mehr als sie beinhaltet usw.) haben.

