Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag. Bevor die Pflegekasse zahlt, wird sie prüfen, ob und in welchem Umfang Leistungen überhaupt notwendig und zweckmäßig sind.
Wir geben Ihnen Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse und sagen Ihnen, wie Sie gegebenfalls gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen können.
Ob und in welcher Höhe die Pflegeversicherung Leistungen für einen Pflegebedürftigen übernimmt, hängt von der Pflegestufe ab. Je höher die Pflegestufe, desto so mehr Geld zahlt die Kasse.
Mit dem Pflegetagebuch der Verbraucherzentrale können Sie wichtige Daten für die Ermittlung des Pflegebedarfs durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) notieren.