Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Stand:
Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.
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Wovor warnen wir?

 

Die Verbraucherzentrale befasst sich seit einiger Zeit mit einem Gerät namens "Healy", das am Körper wie ein Tracker getragen wird. Verkäufer:innen preisen das Gerät als bemerkenswertes Wundergerät an, das über individualisierte "Frequenzen" Leiden lindern soll. Sie behaupten, das Medizinprodukt würde zum Beispiel bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Gegen solche irreführende Werbung eines Verkäufers ist die Verbraucherzentrale NRW bereits in einem Fall mit einer Abmahnung vorgegangen.

Besorgniserregend ist, dass in den letzten Tagen über 100 Beschwerden zum "Healy" von Verbraucher:innen aus ganz Deutschland bei den Verbraucherzentralen eingegangen sind. Demnach bewerben Verkäufer:innen offenbar immer wieder die Anwendung des Geräts bei kranken Kindern.

Die Verbraucherzentralen halten die Werbung zum Produkt "Healy" für irreführend, weil es keinen Beweis der Wirksamkeit des Produkts gibt. Auch auf der Website des Herstellers finden sich diverse Disclaimer, die darauf hinweisen, dass die Wirksamkeit des "Healy" nicht wissenschaftlich bewiesen ist und von der "Schulmedizin" nicht anerkannt wird. Trotzdem verwenden Verbraucher:innen das Gerät möglicherweise bei schweren Erkrankungen. Das kann gefährlich werden, wenn dadurch wichtige medizinische Behandlungen unterlassen werden.

Recherchen - beispielsweise des Wissenschaftsmagazins "Quarks" und von "Medizin transparent" - kommen ebenfalls zu dem Urteil, dass es "keinerlei Belege für die Wirksamkeit von Healy" gibt.

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 

Bevor Sie ein Produkt kaufen, besonders ein so teures, sollten Sie sich detailliert darüber informieren. Suchen Sie nach unabhängigen Quellen bzw. Studien und durchleuchten Sie die Werbeversprechen der Hersteller.

Im Fall "Healy" wird immer wieder von der "Harmonisierungen des bioenergetischen Feldes" gesprochen. Diese Sprache ist bereits ein Indiz dafür, dass es sich hier nicht um eine medizinische Anwendung handelt, wie das Unternehmen auch selbst (versteckt) auf seiner Website eingesteht.

Sollten Sie das Produkt kürzlich erworben haben, nutzen Sie Ihr Recht auf Widerruf. Das Widerrufsrecht gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages oder dem Erhalt bestellter Ware. Um einen Vertrag zu widerrufen, müssen Sie dies dem Händler oder Vertragspartner mitteilen. Senden Sie Ihren Widerruf in Textform, also via E-Mail, Fax oder Brief.

Auch nach Ende der Widerrufsfrist könnten Sie noch einen Anspruch auf Ihr Geld haben. Sollten Sie sich getäuscht fühlen, kann Ihnen eine individuelle Rechtsberatung helfen. Lassen Sie sich beispielsweise bei Ihrer Verbraucherzentrale beraten.

Der "Healy" wird auch über ein Multi-Level-Marketing-System vertrieben. Das wirft bei manchen Verbraucher:innen Fragen auf. Beim Multi-Level-Marketing oder auch Empfehlungs- bzw. Direktmarketing empfehlen und verkaufen Selbstständige Produkte einer Firma direkt an Endkund:innen. Kund:innen sollen vermehrt über soziale Medien wie Facebook, Instagram, TikTok, WhatsApp-Gruppen und -kanäle gewonnen werden. Aus Sicht der Verbraucherzentralen ist es besonders problematisch, dass Werbeaussagen bei einer Mund-zu-Mund-Bewerbung schwer zu kontrollieren und somit Beweispflicht und Überführung schwierig sind.

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